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Verfahren

Die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber für den Ausbau ihrer Netze erfolgen im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom, der alle zwei Jahre neu erstellt wird. Die Planungen betreffen jeweils den Horizont der kommenden 10-15 Jahre und enthalten einen Ausblick auf die denkbare Situation in bis zu zwanzig Jahren. Die Planungen müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. In jedem Schritt der Erstellung des Netzentwicklungsplans erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit und die relevanten Dokumente werden veröffentlicht.

Szenariorahmen

Grundlage der Planungen ist der Szenariorahmen, in dem verschiedene Szenarien für die Entwicklung des Strombedarfs und des Kraftwerksparks definiert werden. Der kürzlich von der Bundesnetzagentur bestätigte Szenariorahmen 2019-2030 berücksichtigt die Beschlusslage der Bundesregierung zum Klimaschutz umfassender als bisher und greift absehbare Entwicklungen einer verstärkten Elektrifizierung der Sektoren Verkehr und Wärme und Elemente einer dezentralen Stromerzeugung auf.

Erster Entwurf des Netzentwicklungsplans

Auf Basis des Szenariorahmens führen die Übertragungsnetzbetreiber Berechnungen zur Belastung der Stromnetze durch. Ausgangspunkt sind dabei die Szenarien zur erwarteten Stromnachfrage, dem Stromangebot aus erneuerbaren Energien und den zur Verfügung stehenden Kraftwerken. In einem ersten Schritt wird hierbei der wirtschaftlich optimale Einsatz der verfügbaren erneuerbaren und fossilen Kraftwerke und der Speicher ermittelt, ohne dass hierbei die begrenzten Kapazitäten des Übertragungsnetzes berücksichtigt würden. Im nächsten Schritt wird dann mit Hilfe von Lastflussrechnungen analysiert, ob das sog. „Startnetz“ (das aktuell bestehende Übertragungsnetz plus weitere, bereits in Umsetzung befindliche Ausbaumaßnahmen) ausreichend ist, um das ideale Marktergebnis in jedem Szenario und jeder Stunde zu unterstützen. Falls das Startnetz nicht ausreicht, werden Maßnahmen zur Vermeidung von Überlastungen untersucht. Dabei soll in der Reihenfolge „Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau“ vorgegangen werden („NOVA-Prinzip“). Auf Basis der Netzmodellierungen ermitteln die Netzbetreiber, welche Maßnahmen der Netzverstärkung und des Netzausbaus in den untersuchten Szenarien als notwendig erachtet werden. Die Ergebnisse werden in einem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans dokumentiert. Die Netzbetreiber führen eine öffentliche Konsultation des Entwurfs durch. Auf Basis der Ergebnisse der Konsultation überarbeiten die Netzbetreiber ihren Entwurf und übergeben diesen der Bundesnetzagentur.

Zweiter Entwurf des Netzentwicklungsplans

Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans wird von der Bundesnetzagentur anhand eigener Modellierungen und Analysen fachlich geprüft. Bei Bedarf werden die Netzbetreiber zu Nachbesserungen verpflichtet. Im Anschluss hieran veröffentlicht die Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans und führt eine erneute öffentliche Konsultationsrunde durch.

Bestätigung des Netzentwicklungsplans

Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Konsultation und der eigenen Analysen erteilt die Bundesnetzagentur dann die Bestätigung zum Netzentwicklungsplan. Diese beinhaltet in der Regel Einschränkungen gegenüber den von den Netzbetreibern vorgelegten Entwürfen. So hat die Bundesnetzagentur beispielsweise im Dezember 2017 den Netzentwicklungsplan 2017 - 2030 bestätigt und dabei 69 der insgesamt 165 von den Netzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bestätigt.

Bundesbedarfsplan

Auf Basis des jeweils letzten bestätigten Netzentwicklungsplans legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat mindestens alle vier Jahre den Entwurf eines Gesetzes für den Bundesbedarfsplan vor. Dieses Gesetz enthält in einem Anhang eine Liste der Leitungen, für deren Verstärkung oder Ausbau der Gesetzgeber eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und einen vordringlichen Bedarf feststellt. Nach Beratung und Beschluss im Parlament erhält diese Planung Gesetzeskraft.

In den nachfolgenden Schritten der Bundesfachplanung bzw. der Raumordnungsverfahren und der Planfeststellungsverfahren werden die konkreten Verläufe einzelner Trassen festgelegt. Diese Schritte waren nicht Gegenstand dieses Projekts.

Die Details des Verfahrens sind auf den Webseiten der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber zum Netzausbau beschrieben.